Gesetzliche Verpflichtung
Die gesetzliche Verpflichtung zum Datenschutz ist für viele Unternehmer das Hauptmotiv, sich mit den Fragen des Datenschutzes zu beschäftigen.
Durch ordnungsgemäß organisierten Datenschutz vermeiden sie bei staatlichen Kontrollen Beanstandungen und Bußgelder.
Hebung der Datensicherheit
Es gehört zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, auf der Basis des Bundesdatenschutzgesetzes grundsätzliche Aspekte der Datensicherheit im Unternehmen zu organisieren. Dazu sind im Bundesdatenschutzgesetz 8 technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt worden, deren Einhaltung als wesentliche Voraussetzung für die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzes angesehen wird.