Datenschutzbetreuung

Ich übernehme in kleineren und mittleren Unternehmen des Mittelstandes und anderen Einrichtungen vergleichbarer Größe die Funktion des externen Beauftragten für den Datenschutz im vollen gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

Diese externe Betreuungsmöglichkeit ist im Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen, damit die kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit haben, ihren Datenschutz auf wirtschaftlich effiziente Weise organisieren zu lassen.


Datenschutzberatung

Bei Bedarf berate ich auch einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz; dies im allgemeinen dann, wenn dieser noch relativ neu in seiner Funktion arbeitet und in der Organisation des Datenschutzes noch nicht sehr erfahren ist.