Vielfältige Regelungen
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die jeweils auf Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers zurückgehen.
Sämtliche Gesetze müssen eingehalten werden
Sämtliche Unternehmen sind verpflichtet, die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und einzuhalten - auch dann, wenn sie vielleicht keinen Datenschutzbeauftragten haben müssen.
Dies setzt natürlich eine genaue Kenntnis dieser Bestimmungen voraus, über die in der Regel nur ausgebildete Datenschutzfachleute verfügen.