Vielfältige Regelungen

Es gibt in Deutschland eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die jeweils auf Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers zurückgehen.

Neben verschiedenen branchenspezifischen Datenschutznormen - z. B. für den Sozialbereich, den Bereich der Telekommunikation und einige andere Bereiche mit besonderer datenschutzrechtlicher Relevanz - gibt es grundsätzliche Rechtsvorschriften, die branchenunabhängig gelten.


Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetze

So regelt z. B. das Bundesdatenschutzgesetz grundsätzliche datenschutzrechtliche Fragen in der privat organisierten Wirtschaft. Die verschiedenen Landesdatenschutzgesetze regeln die entsprechenden Fragen in den öffentlichen Einrichtungen der Länder, Städte und Gemeinden.


Sämtliche Gesetze müssen eingehalten werden

Sämtliche Unternehmen sind verpflichtet, die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und einzuhalten - auch dann, wenn sie vielleicht keinen Datenschutzbeauftragten haben müssen.