Datenschutzbeauftragter
Für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Organisation des Datenschutzes im Unternehmen ist zunächst der betriebliche Beauftragte für den Datenschutz zuständig, sofern ein solcher im konkreten Unternehmen vorgeschrieben ist. Er hat verschiedene gesetzlich festgelegte Aufgaben, insbesondere hat er die Geschäftsleitung sachgerecht zu beraten und darauf hinzuwirken, daß im Unternehmen sämtliche datenschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden.
Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Für die staatliche Kontrolle des Datenschutzes sind in jedem Bundesland Datenschutz-Aufsichtsbehörden eingerichtet, die die Aufgabe haben, die ordnungsgemäße Organisation des Datenschutzes in den Unternehmen zu prüfen, und die dabei auch verschiedene Weisungsbefugnisse gegenüber den geprüften Unternehmen haben.