Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Wenn sich im Rahmen einer Datenschutz-Prüfung im Unternehmen durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde Mängel in der Datenschutzorganisation herausstellen, kann die Datenschutz-Aufsichtsbehörde neben der Forderung zur Beseitigung der Mängel auch Bußgelder verhängen oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch Strafverfahren einleiten.


Bußgelder

Bußgelder in einer Höhe von bis zu 300.000 Euro muß ein Unternehmen dann befürchten, wenn es schuldhaft Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen begeht. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Höhe des Bußgeldes auch darüberhinaus gehen.